Medikamentenverwaltung in der Krankenhausapotheke
Ihre Vorteile mit BLICKPORT:

Bestände optimieren

Verschiedene Medikamente, Hilfsmittel oder Verbandsmaterial haben unterschiedliche Umschlagshäufigkeiten. Da fällt der Überblick nicht immer leicht. Nicht nur Verfallsdaten sind in der Organisation von Zentralapotheken ein Problem, auch die ad-hoc Organisation von medizinischen Produkten an verschiedenen Standorten ist eine logistische Herausforderung. Mithilfe der BLICKPORT-Software behalten Sie immer den Überblick über Ihre Bestände und stellen sicher, dass Sie weder zu wenig Bestand vorhalten, was einerseits zu unnötigen Bestellvorgängen führt, noch zu hohe Bestände aufzubauen, was unnötig Kapital bindet.

So halten Sie mit BLICKPORT jederzeit die benötigten Bestände vorrätig:

Optimierte Lagerführung mit BLICKPORT-Daten

Unser Algorithmus über Mindestbestände schlägt Ihnen einen neuen Mindestbestand vor, wenn Medikamente oft unter- oder überversorgt sind.

Bestandsentwicklungen auswerten:

Mit der BLICKPORT-Software haben Sie Bestandsentwicklungen stets im Blick und können die Daten für Bestandsprognosen nutzen. Sie sehen zum Beispiel, wann Erkältungsmittel vorbestellt werden müssen, um für die Erkältungssaison gerüstet zu sein.

Korrekte Bestandsdaten:

Mit Ablauf des Medikaments wird es automatisch ausgebucht und erscheint damit nicht mehr als vorrätig im System. Infolge dieser Meldung können Sie dann Ihren internen Entsorgeprozess anstoßen.

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Im Rahmen einer 45-minütigen, digitalen Vorstellungsrunde zeigen wir Ihnen die Funktionen und Möglichkeiten von BLICKPORT.
So können Sie sich ein genaues Bild von unserer Lösung machen.

    Hinweis zum Datenschutz: Ich willige ein, dass die Gühring KG mir weitere relevante Informationen zu BLICKPORT zusendet und mich per Mail und telefonisch kontaktieren darf. Eine Speicherung und Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an info@blickport.com widerrufen werden. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die hier erklärte Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Weitere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    *Ich habe den Hinweis zum Datenschutz und die Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden. Ferner willige ich in die Datenverarbeitung ein.

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